Grünewaldschule Heilbronn
Ganztagsgrundschule in Wahlform

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Kooperation Kindergarten Grundschule

 

Bei Fragen zur Kooperation der Grünewaldschule können Sie sich gerne an Fr. Schmitt wenden. Zur Kontaktaufnahme hinterlassen Sie bitte eine Nachricht im Sekretariat der Grünewaldschule oder senden eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 

Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, haben wir für Sie einige wichtige und häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Kooperation Kindergarten - Grünewaldschule zusammengestellt.

 

Welche Kindergärten werden von der Grünewaldschule betreut?

Von der Grünewaldschule werden die Kindergärten im Heilbronner Stadtteil Böckingen im Rahmen der Kooperation Kindergarten-Grundschule betreut. In Abstimmung mit der Grundschule Alt-Böckingen und der Elly-Heuss-Knapp Gemeinschaftsschule werden die Kindergärten dann den jeweiligen Grundschulen zugeteilt.


Im Kooperationsjahr 2023/24 werden folgende Kindergärten von der Grünewaldschule betreut: KiGa Blumenstraße, Evangelische Kindertagesstätte Kreuzgrund 1 und 2 im Holunderweg, Kindertagesstätte Kreuzgrund e.V., Katholischer Kindergarten Heilig Kreuz, Sonnenberg-Kindergarten, Städtische Kindertagesstätte Grünewaldstraße, Städtische Kindertagesstätte Helmholtzstraße, Evangelische Kindergarten Sonnenberg.

 

Wann ist ein Kind "schulpflichtig"?

Ein Kind ist nach § 73 Schulgesetz dann zu Beginn des Schuljahres schulpflichtig, wenn es bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat (d.h. wenn es bis dahin den 6. Geburtstag hatte). 

 

Wann ist ein Kind ein sog. "Kann - Kind"?

Ein Kind ist nach § 73 Schulgesetz ein sog. "Kann - Kind" und kann zum Schuljahresbeginn eingeschult werden, wenn es bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat und von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet worden ist. Sie können diese vorzeitige Einschulung formlos schriftlich beantragen. Die Schulleitung entscheidet über Ihren Antrag. 

 

An wen muss ich mich wenden, wenn mein Kind erst ein Jahr später eingeschult werden soll?

Sie können die Zurückstellung Ihres Kindes vom Schulbesuch formlos schriftlich bei der Schulleitung beantragen. Diese entscheidet darüber und benachrichtigt Sie. Ein Gutachten des Gesundheitsamtes kann bei der Entscheidung mit einbezogen werden.

 

Woher weiß ich, welcher Grundschule mein Kind zugeordnet ist?

Die Zugehörigkeit zu den verschiedenen Grundschulen wird durch Schulbezirke geregelt. Je nachdem, in welcher Straße ein Kind wohnt, wird es einer Grundschule zugewiesen. Die Ihnen zugewiesene Grundschule ist Ihr Ansprechpartner für die Einschulung, sowie für Rückstellungsanträge und Anträge auf vorzeitige Einschulung ("Kann - Kinder").

Diese Schulbezirkszuordnung kann im Kindergarten und bei den Grundschulen  oder auf der Internetseite der Stadt Heilbronn erfragt werden.

Link: https://www.heilbronn.de/bildung/schulen/grund-undwerkrealschulen/schulbezirksfinder.html

 

Falls Ihr Kind eine andere Grundschule besuchen soll, als die in deren Einzugsgebiet Sie wohnen, ist dennoch Ihre zuständige Schule immer Ihr Ansprechpartner. Den Antrag auf Schulbezirkswechsel müssen Sie daher auch immer dort stellen.

 

Mein Kind liegt im Einzugsgebiet der Grünwaldschule, besuch aber einen Kindergarten, der nicht von der Grünewaldschule betreut wird - was nun?

Machen Sie sich hier keine Sorgen. Zukünftige Schülerinnen und Schüler der Grünewaldschule, die nicht in der Kooperation mit der Schule sind, werden an der Einschulung nochmals auf ihre "Schulfähigkeit" überprüft. Zudem bietet die Grünewaldschule für Kinder, die nicht in der Kooperation waren eine Schulhausführung und Schnupperstunde an. So lernen Ihre Kinder die Schule noch vor den Sommerferien kennen.
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne bei uns melden.

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